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Bestattungsvorsorgeregelungen

Um die Organisation des eigenen Begräbnisses sollte man sich frühzeitig kümmern. Dafür ist ein Testament ungünstig, da dieses meist erst nach der Beerdigung eröffnet wird.

Bestattungsvorsorgevertrag

Hierin wird der Hergang und der Umfang bestimmt sowie das eigene Begräbnis nach Ihren persönlichen Vorstellung und Wünschen gestaltet.

Dank dieser Begräbnisverfügung entlasten Sie Ihre Angehörigen, die diesen schweren Aufgaben im Todesfall oft mit Überforderung und Hilflosigkeit begegnen.
Des Weiteren werden die verschiedenen Aufwendungen für den Sarg und die Urne, die Trauerrede sowie die Musik, für den Blumenschmuck und die Grabstätte vertraglich detailliert festgehalten.

Ihre Wünsche werden nach einem ausführlichen Beratungsgespräch schriftlich erfasst und durch Ihre Unterschrift bestätigt. Anschließend sorgen wir für eine sichere und vertrauliche Verwahrung.

Änderungswünsche oder die Auflösung des Vertrages können selbstverständlich jederzeit festgehalten werden.

Finanzierungsvorsorge

Auch finanziell sollte das eigene Begräbnis abgesichert sein, so dass ihre Angehörigen im Todesfall neben der zu bewältigenden Trauer nicht noch finanzielle Probleme bewältigen müssen.

Vorsorge-Versicherungen

Um eine Bestattung finanziell abzusichern, gibt es zwei Möglichkeiten. Sie können eine Sterbegeldversicherung bei vielen privaten Versicherungsgesellschaften sowie bei der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG abschließen oder das Geld einzahlen und auf einem Treuhandkonto anlegen.

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